Informationen zur Ortskundeprüfung
®Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Taxigewerbe in München
Taxis sind ist ein wesentlicher Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs. In München gibt es knapp 3.400Taxis, die von zirka 1.800 Unternehmern mit 20.000 Fahrerinnen und Fahrern betrieben werden. Es gibt zwei Taxi-Zentralen, 200 fest eingerichtete Taxi-Standplätze, 30 Bedarfs-Standplätze und 120Taxistandplatz-Telefone. Mit 2,5Taxis pro 1.000 Einwohner hat München eine der höchsten Taxidichten in deutschen Großstädten.
Die Durchführung des Taxibetriebes und die Beförderungsentgelte hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in der Taxi- Ordnung und Taxitarifordnung geregelt
Jede Fahrerin, jeder Fahrer eines Taxis oder Mietwagens in München muss zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung unter anderem umfassende Ortskenntnisse im Pflichtfahrgebiet (München und angrenzende Landkreise) nachweisen*.
* Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind das Personenbeförderungsgesetz (§§ 1, 2, 47 und 49 PBefG) sowie Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 48 FeV).
Personenbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern will (mitTaxi, Mietwagen oder PKW mit Linien- und Ausflugsverkehr), benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in München
- Mindestalter 21 Jahre
- Kartenführerschein
- Klasse B mindestens zwei Jahre
- Untersuchung Sehvermögen (Augenarzt, Betriebs-/Arbeitsmediziner)
- Untersuchung gesundheitliche Eignung (amtl. anerk. Untersuchungsstelle für Fahreignung, Betriebs-/Arbeitsmediziner)
- Führungszeugnis (BZR)
- Fahreignungsregisterauskunft (KBA-Punkte)
- Ortskundeprüfung
Gebühren: 55,60 Euro
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Landeshauptstadt München
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München
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Flughafen München
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Freising
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Erding
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Ebersberg
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Bad Tölz, Wolfratshausen
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Starnberg
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Fürstenfeldbruck
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Dachau
Ortskundeprüfung
Die vorgeschriebene Ortskunde muss durch eine entsprechende Prüfung nachgewiesen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreisverwaltungsreferates aktualisiert die Prüfungen laufend und setzt strenge Maßstäbe an, um die Qualität auf einem hohen Niveau zu halten. Taxischulen bereiten gründlich auf die Prüfung vor.
Voraussetzungen:
- Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Lichtbild-Ausweis
Gebühren: 57,30 Euro
Ausnahme:
Wenn Sie im Landkreis München wohnen, müssen Sie sich zur Ortskundeprüfung beim Landratsamt München in Grasbrunn- Neukeferloh anmelden. Sobald Sie dort registriert sind, erhalten Sie von uns die Einladung und IhrenTermin für die Prüfung.
Inhalt der Prüfung
Die Ortskundeprüfung besteht aus praxisnahen Fragen, die anhand von Plänen, Texten und Bildern beantwortet werden. Der größte Teil der Fragen wird mündlich (in deutscher Sprache) gestellt. Für die Beantwortung der 120 Fragen haben die angehenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer 90 Minuten Zeit, Mietwagenfahrerinnen und Mietwagenfahrer haben für 80 Fragen 60 Minuten Zeit. Bei mehr als 20 Fehlern gilt die Prüfung als nicht bestanden (Mietwagen 15 Fehler). Alle Fragen beziehen sich auf das Pflichtfahrgebiet München.
Dazu gehören für das Stadtgebiet München:
- 700 Straßen und Plätze
- 61 Stadtviertel und Ortsteile
- 80 Sehenswürdigkeiten
- 300 wichtige Theater, Museen, Hotels, Firmen, Behörden, Gaststätten,
Bahnhöfe und Kliniken
Der Prüfungsstoff beinhaltet für die angrenzenden Landkreise:
- 100 Ortschaften
- 50 Fahrtziele (Hotels, Kliniken usw.)
Darüber hinaus werden Fragen zurTarif- ordnung gestellt.
Prüfungsergebnis
Informationen und Kontakt:
Kreisverwaltungsreferat Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Geschäftsstelle Ortskundeprüfung Eichstätter Straße 2 80686 München Zi. 450
Telefon: 089 233-36240/-36241 E-Mail: brtskunde.kvr@muenchen.de
Öffnungszeiten:
Montag 8-12 Uhr
Dienstag 8.30-12 Uhr
Mittwoch 8-12 Uhr und nach Vereinbarung