Informationen zur Ortskundeprüfung

®Landeshauptstadt München

              Kreisverwaltungsreferat

Taxigewerbe in München

Taxis sind ist ein wesentlicher Bestandteil des Öffentlichen Personennahverkehrs. In München gibt es knapp 3.400Taxis, die von zirka 1.800 Unternehmern mit 20.000 Fahrerinnen und Fahrern betrieben werden. Es gibt zwei Taxi-Zentralen, 200 fest einge­richtete Taxi-Standplätze, 30 Bedarfs-Stand­plätze und 120Taxistandplatz-Telefone. Mit 2,5Taxis pro 1.000 Einwohner hat München eine der höchsten Taxidichten in deutschen Großstädten.

Die Durchführung des Taxibetriebes und die Beförderungsentgelte hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in der Taxi- Ordnung und Taxitarifordnung geregelt

Jede Fahrerin, jeder Fahrer eines Taxis oder Mietwagens in München muss zum Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgast­beförderung unter anderem umfassende Ortskenntnisse im Pflichtfahrgebiet (München und angrenzende Landkreise) nachweisen*.

* Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind das Personen­beförderungsgesetz (§§ 1, 2, 47 und 49 PBefG) sowie Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 48 FeV).

Personenbeförderung

Wer gewerblich Personen befördern will (mitTaxi, Mietwagen oder PKW mit Linien- und Ausflugsverkehr), benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Dazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in München
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Kartenführerschein
  • Klasse B mindestens zwei Jahre
  • Untersuchung Sehvermögen (Augenarzt, Betriebs-/Arbeitsmediziner)
  • Untersuchung gesundheitliche Eignung (amtl. anerk. Untersuchungsstelle für Fahreignung, Betriebs-/Arbeitsmediziner)
  • Führungszeugnis (BZR)
  • Fahreignungsregisterauskunft (KBA-Punkte)
  • Ortskundeprüfung

Gebühren: 55,60 Euro

 

 

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  • Freising
  • Erding
  • Ebersberg
  • Bad Tölz, Wolfratshausen
  • Starnberg
  • Fürstenfeldbruck
  • Dachau

Ortskundeprüfung

Die vorgeschriebene Ortskunde muss durch eine entsprechende Prüfung nachge­wiesen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde des Kreisverwaltungsreferates aktualisiert die Prüfungen laufend und setzt strenge Maßstäbe an, um die Qualität auf einem hohen Niveau zu halten. Taxischulen bereiten gründlich auf die Prüfung vor.

Voraussetzungen:

  • Antrag auf Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Lichtbild-Ausweis

Gebühren: 57,30 Euro

Ausnahme:

Wenn Sie im Landkreis München wohnen, müssen Sie sich zur Ortskundeprüfung beim Landratsamt München in Grasbrunn- Neukeferloh anmelden. Sobald Sie dort registriert sind, erhalten Sie von uns die Einladung und IhrenTermin für die Prüfung.

Inhalt der Prüfung

Die Ortskundeprüfung besteht aus praxis­nahen Fragen, die anhand von Plänen, Texten und Bildern beantwortet werden. Der größte Teil der Fragen wird mündlich (in deutscher Sprache) gestellt. Für die Beantwortung der 120 Fragen haben die angehenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer 90 Minuten Zeit, Mietwagenfahrerinnen und Mietwagenfahrer haben für 80 Fragen 60 Minuten Zeit. Bei mehr als 20 Fehlern gilt die Prüfung als nicht bestanden (Miet­wagen 15 Fehler). Alle Fragen beziehen sich auf das Pflichtfahrgebiet München.

Dazu gehören für das Stadtgebiet München:

  • 700 Straßen und Plätze
  • 61 Stadtviertel und Ortsteile
  • 80 Sehenswürdigkeiten
  • 300 wichtige Theater, Museen, Hotels, Firmen, Behörden, Gaststätten,

Bahnhöfe und Kliniken

Der Prüfungsstoff beinhaltet für die angrenzenden Landkreise:

  • 100 Ortschaften
  • 50 Fahrtziele (Hotels, Kliniken usw.)

Darüber hinaus werden Fragen zurTarif- ordnung gestellt.

Prüfungsergebnis

Informationen und Kontakt:

Kreisverwaltungsreferat Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Geschäftsstelle Ortskundeprüfung Eichstätter Straße 2 80686 München Zi. 450

Telefon: 089 233-36240/-36241 E-Mail: brtskunde.kvr@muenchen.de

Öffnungszeiten:

Montag         8-12 Uhr

Dienstag       8.30-12 Uhr

Mittwoch 8-12 Uhr und nach Vereinbarung